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Sonderabschreibungen

Darüber hinaus können Sie durch Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen Ihre Steuerlast weiter optimieren. Im Jahr der Anschaffung und in den folgenden drei Jahren gewährt der Gesetzgeber zusätzlich zur degressiven Abschreibung die Möglichkeit, weitere 5 % Sonderabschreibung vorzunehmen, wenn Sie die vermietete Immobilie mindestens zehn Jahre behalten. Somit können Sie im ersten Jahr insgesamt 10 % der Anschaffungskosten steuermindernd absetzen.