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Geförderte Eigentumswohnungen

Jetzt auch förderfähige Wohnungen im Angebot

Als Käufer erwerben Sie eine Wohnung aus dem öffentlich geförderten Wohnungsbau. Für diese Wohnungen gelten bestimmte Grundvoraussetzungen: Sie sind für die nächsten 15 Jahre Eigennutzer, Sie haben mindestens 1 minderjähriges Kind oder erwarten in den nächsten 6 Monaten Nachwuchs, Sie besitzen noch kein Wohneigentum und die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden. Über weitere Details informieren wir Sie gern im persönlichen Gespräch.

Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf.