Als Käufer erwerben Sie eine Wohnung aus dem öffentlich geförderten Wohnungsbau. Für diese Wohnungen gelten bestimmte Grundvoraussetzungen: Sie sind für die nächsten 15 Jahre Eigennutzer, Sie haben mindestens 1 minderjähriges Kind oder erwarten in den nächsten 6 Monaten Nachwuchs, Sie besitzen noch kein Wohneigentum und die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden. Über weitere Details informieren wir Sie gern im persönlichen Gespräch.