Active lifestyleamusement2 Architecturearrow-downPage 1Group 3arrow2arrow22arrow2arrow2attachbike2blocks2blocks2 bonavapin-in-available Created with Sketch. bonavapin Created with Sketch.  bus2cafecalendar2 check2 close2 Collapsecollapse2Common facilitiesGroup 2CloseGood SVG BlackOK SVG BlackPoor SVG BlackVery good SVG BlackVery poor SVG Blackamusement2Culture EntertainmentShapedelete2Completely refurbished kitchen SVG Blackdocument2document_blankdoublearrowarrow2arrow2arrow22Eat DrinkShapeemail2expand2 Facebook Family friendlyfavourite2filter2floorplan2 Getting thereGreen solutionsgrocery_store2grocerystoreShapeHealthcareheart_activeHeart filled SVG Blackheart_inactive holiday_cottage2Shapehospital2house2mypagespin_distanceicon-unit-v2 Instagram like2 LinkedIn list2Local servicesbonava logotype primary bonava logotype primary bonava logotype secondarybonava logotype_symbolMaintenance SVG BlackMap-pin minus2minus2mobile2parkNature activitiesnature_trails2Neighbourhood story close - kopia Created with Sketch. parking2pdf2 pin2play2plot2Group 2plus2external_link2 restaurant2row_house2preschool2Schoolssearch2semi_detached2settings2Shoppinglocal_services2ShowingSocial lifestyle Special featuregymtap Tools SVG BlackGroup 2tube2user2video2 Tools SVG Blackcalendar2
Verschneite Straße mit parkenden Autos auf beiden Seiten; hohe Bäume sind mit Schnee bedeckt, zwischen mehrstöckigen Wohnhäusern fällt dichter Schneefall.

Winterdienst

Wer ist für den Winterdienst vor Ihrem Haus zuständig? Hier erhalten Sie Informationen zum Schneeräumen und Streuen im Winter.

Wenn im Winter Schnee und Eis die Gehwege blockieren und für Rutschgefahr sorgen, ist Schneeräumen und Streuen angesagt. Doch wer ist dafür eigentlich zuständig und welche Mittel sind erlaubt, um die Wege wieder frei zu machen? 

Für den Winterdienst ist der Eigentümer zuständig 

Grundsätzlich ist der Anlieger für das Schneeräumen und Streuen zuständig. Meist handelt es sich dabei um den Haus- beziehungsweise Grundstücksbesitzer. Allerdings kann diese Pflicht auf Mieter übertragen werden. Dies klärt ein Blick in den Mietvertrag. 

Die genauen Vorschriften den Winterdienst betreffend unterscheiden sich je nach Region: 

  • An Werktagen ist das Beseitigen von Schnee und Eis zwischen 7.00 und 20.00 Uhr Pflicht, bei starkem Schneefall mehrmals am Tag. Am Wochenende können Sie sich bis 8.00 oder 9.00 Uhr Zeit lassen, je nach lokaler Regelung.
  • Wissen Sie, dass Ihr Grundstück zu anderen Zeiten als den oben genannten genutzt wird, sind Sie auch dann in der Pflicht, für ein gefahrloses Begehen zu sorgen.
  • Wo Sie wie viel Platz von Schnee und Eis befreien müssen, ist in der Regel genau vorgeschrieben.  Dabei spielt es auch eine Rolle, ob der Gehweg vor Ihrem Haus zu einer Hauptverkehrsstraße gehört.

Beachten Sie:  Die Pflicht, für gefahrlos begehbare Gehwege zu sorgen, betrifft auch andere Jahreszeiten als den Winter. Entfernen Sie deshalb beispielsweise nasses Laub im Frühjahr und Herbst gewissenhaft. 

Wie Sie am besten räumen und streuen 

Vor allem bei starkem Schneefall ist der Griff zu Schneeschieber oder Schneeschaufel notwendig, um Gehwege wieder passierbar zu machen. Glatteis rücken Sie mit Streugut zu Leibe. Dafür kommen Sand, Split, Granulat oder auch Asche infrage. Das Streuen mit Salz auf dem Bürgersteig ist in der Regel nur dem Winterdienst der jeweiligen Gemeinde erlaubt – eine Ausnahme ist Blitzeis. Fahren Sie im Winter in den Urlaub, gehen Sie auf Nummer sicher und übertragen Sie das Streuen und Schneeräumen an eine andere Person – im günstigsten Fall Ihren Nachbarn.