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Im Notfall

 

Was tue ich im Notfall?

Befinden Sie sich in einer Situation, die Gefahr für Leib und Leben, für Vermögenswerte oder für die Bausubstanz darstellt, dann möchten wir Ihnen schnellstmöglich helfen - sind jedoch leider nicht rund um die Uhr erreichbar. Sie bekommen nach dem Einzug einen Brief von unserem Gewährleistungsservice mit allen Kontaktinformationen. Sollten Sie diese Benachrichtigung noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich gerne an den zuständigen Bauleiter oder Projektleiter.

Für den Fall, dass Sie unsere Kollegen in Notfällen nicht erreichen können oder außerhalb der Geschäftszeiten anrufen, suchen Sie direkt Hilfe und kontaktieren Sie uns später. In der Liste in Ihrem Haus- bzw. Wohnungsordner finden Sie die Kontaktdaten der Nachunternehmer.

 

 

Wasserschaden

Bei einem Wasserschaden ist es wichtig, schnell zu reagieren, um Folgeschäden so gering wie möglich zu halten. 

  1. Drehen Sie daher das betroffene Ventil ab bzw. den Wasserhaupthahn, wenn Sie unsicher sind, wo genau das Wasser austritt.
  2. Wir empfehlen auch, die Elektrosicherung für die betreffenden Zimmer auszuschalten.
  3. Falls Sie in einer Wohnung wohnen, informieren Sie danach am besten Ihre Hausverwaltung bzw. den Hausmeister. Haben Sie eine Doppelhaushälfte, ein Reihenhaus oder ein Einfamilienhaus von uns gekauft, schauen Sie in den Hausordner nach oder rufen einen Sanitär-Notdienst Ihrer Wahl an - wenn Sie das austretende Wasser eigenhändig nicht stoppen können.

Sollte der Wasserschaden innerhalb der Gewährleistungszeit auftreten, melden Sie das Problem nach der unmittelbaren Behebung des Wasserschadens bitte an unseren Gewährleistungsservice.

 

Sturmschaden

Ein Sturmereignis kann Schäden am Gebäude anrichten und zu Folgeschäden durch beispielsweise eindringendes Wasser oder herabfallende Dachmaterialien führen. Dieser Notfall sollte schnellstmöglich gemeldet werden.

  1. Für den Fall, dass Sie uns nicht erreichen können, informieren Sie bitte bei betroffenem Gemeinschaftseigentum die Hausverwaltung.
  2. Ist diese nicht erreichbar, können Sie zunächst den zuständigen Dachdecker, der in der Nachunternehmer-Liste Ihres Haus-/Wohnungsordners verzeichnet ist, kontaktieren.
  3. Erst wenn dieser ebenfalls nicht erreichbar ist, kann ein beliebiger, ortsansässiger Fachbetrieb für eine erste provisorische Sicherung hinzugezogen werden. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Notmaßnahme.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Gebäudeversicherung über den Sachverhalt zu informieren. Bei aufgetretenen Schäden im Gewährleistungszeitraum ist es ebenfalls erforderlich, dass Sie uns informieren und den Vorfall mit Bildern dokumentieren.

 

Heizungsausfall

Fällt in Ihrem Zuhause die Heizung aus, sollte Sie dies ebenfalls schnellstmöglich beheben lassen:

Bei Gemeinschaftseigentum können Sie zunächst die Hausverwaltung kontaktieren. Sollte diese nicht erreichbar sein, wenden Sie sich an den zuständigen Heizungsinstallateur, der in der Nachunternehmer-Liste Ihres Wohnungsordners verzeichnet ist.

Handelt es sich nicht um Gemeinschaftseigentum, dann können Sie uns oder den zuständigen Heizungsinstallateur, der in der Nachunternehmer-Liste Ihres Hausordners verzeichnet ist, anrufen.

Erst wenn dieser ebenfalls nicht erreichbar ist, kann ein beliebiger, ortsansässiger Fachbetrieb zur Abhilfe beauftragt werden. Sollte mit der Wartung der Anlage kein Bonava-Fachbetrieb beauftragt worden sein, können Sie natürlich vorzugsweise auch die von Ihnen beauftragte Wartungsfirma hinzuziehen.

Sofern für Ihr Projekt ein Wärmelieferungsvertrag vorliegt, können Sie zentrale Störungen auf dem schnellsten Weg direkt bei Ihrem zuständigen Wärmelieferungspartner, welcher aus der Nachunternehmer-Liste Ihres Haus-/Wohnungsordners ersichtlich ist, anzeigen. Ob eine zentrale Störung vorliegt, können Sie vorab prüfen, indem Sie mit Ihren Nachbarn Rücksprache halten.

 

Stromausfall

Ein Stromausfall kann viele Ursachen haben. Daher empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

Zunächst prüfen Sie bitte, ob alle Sicherungen eingeschaltet sind. Sollte dies der Fall sein, informieren Sie sich beim Nachbarn, ob dort die gleichen Probleme bestehen. Wenn dem so ist, wenden Sie sich bitte bei Gemeinschaftseigentum an Ihre Hausverwaltung. Wenn dieser nicht erreichbar ist oder Sie in einem Haus und nicht in einer Wohnung leben, sollten Sie mit Ihrem Stromversorger Kontakt aufnehmen.

Für den Fall, dass der Versorger keine Störung in der Stromversorgung feststellen kann, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bonava-Elektrofachbetrieb, der in der Nachunternehmer-Liste Ihres Haus-/Wohnungsordners verzeichnet ist. Erst wenn dieser ebenfalls nicht erreichbar ist, kann ein beliebiger, ortsansässiger Fachbetrieb zur Abhilfe beauftragt werden.

 

Die Haus-/Wohnungstür lässt sich nicht öffnen oder schließen

Wir empfehlen dringend, vorbeugend die Kontaktdaten des zuständigen Bonava-Türenmonteurs im Mobiltelefon zu speichern. Gleiches gilt auch für einen örtlichen Schlüsselnotdienst, der im Notfall einspringen kann.

Tritt das Problem außerhalb der Bonava-Geschäftszeiten auf, sollte bei Gemeinschaftseigentum die Verwaltung informiert werden. Ist diese nicht erreichbar, sollten Sie zunächst versuchen, den für die Türenmontage zuständigen Bonava-Nachunternehmer hinzuzuziehen. Das Gleiche gilt, wenn es sich nicht um Gemeinschaftseigentum handelt.

Sollte der Nachunternehmer nicht erreichbar sein, hilft Ihnen ein regionaler Schlüsseldienst.

Tipp: Die Schlüsseldienste, die sich bei Suchdiensten wie Google & Co. “ganz oben“ befinden, sind i.d.R. sehr teuer. Deshalb lohnt es sich, einen lokalen Schlüsseldienst vorbeugend ausfindig zu machen und die Kontaktdaten parat zu haben.

 

Das Garagentor öffnet sich nicht

  1. Prüfen Sie zuerst, ob sich ein Aufkleber der zuständigen Wartungsfirma an der Toranlage befindet. Diese können Sie zur Öffnung heranziehen. Meistens kann eine Notöffnung schon mit telefonischer Anleitung selbst ausgeführt werden.
  2. Sollte dies nicht möglich sein, versuchen Sie mit Ihrer Verwaltung Kontakt aufzunehmen, die Ihnen sicherlich entweder telefonisch Hinweise für eine Notöffnung geben kann oder einen Hausmeister zur Hilfe schickt.
  3. Sollte die Hausverwaltung nicht erreichbar sein, kontaktieren Sie bitte den für die Montage des Tiefgaragentors zuständigen Bonava-Fachbetrieb. Die Informationen finden Sie in Ihrem Wohnungsordner.
  4. Erst wenn dieser ebenfalls nicht erreichbar ist, beauftragen Sie bitte einen beliebigen, ortsansässigen Fachbetrieb zur Abhilfe.

Hinweis:

Bitte denken Sie daran, dass sich die Beauftragung von Fremdunternehmen immer nur auf die reine Notmaßnahme/Sicherung bezieht und Sie die vorhandenen Beanstandungen stets dokumentieren und mit Bildern bei uns melden sollten.

Hier finden Sie eine kurze Anleitung, wie Sie bei Mängeln das Problem per E-Mail oder via MeinBonava bei uns melden können und welche Informationen wir von Ihnen benötigen.